DGH
(Dorfgemeinschaftshaus) |
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| Adresse:
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Weidenhäuser
Str. 41
| 35075 |
Gladenbach |
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Weidenhausen |
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| Telefon:
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06462-1340 |
| Fax: |
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Preise für
Benutzung
(EUR) |
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Großer Saal |
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Küche |
| Kommerzielle
Veranstaltungen: |
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108,-- |
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20,-- |
| Familienfeiern: |
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81,-- |
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15,-- |
GEBÜHRENORDNUNG
(0.09)
zur Satzung über
die Verwaltung und Benutzung
der Bürgerhäuser der Stadt Gladenbach
vom 09. Februar
1995
angepasst am 26.10.2001
| I. |
50
v. H. der Gebühren von FAMILIENFEIERN sind zu entrichten für:
| - |
kulturelle,
kirchliche und schulische Veranstaltungen |
| - |
alle
Veranstaltungen der in der Stadtverordnetenversammlung
vertretenen Parteien und Wählergruppen, wenn kein Eintritt
erhoben wird |
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| II. |
Für
den 1. Tag einer Veranstaltung werden die vollen Gebühren, für jeden
weiteren Tag anl. des gleichen Anlasses wird die Hälfte des
Tagessatzes erhoben. |
| III. |
Bei
Veranstaltungen in den Bürgerhäusern, bei denen Geschirr oder
Inventar nicht ausreichend vorhanden ist, kann eine Ausleihe erfolgen.
Für diesen Aufwand, der durch städtisches Personal erfolgt, wird
eine Pauschalgebühr in Höhe von 15,-- EUR festgesetzt. |
| IV. |
Für
Verkaufsveranstaltungen in den Bürgerhäusern ist die dreifache
Normalgebühr für die Benutzung zu erheben. |
| V. |
Für
die Telefonbenutzung ist eine Bereitstellungsgebühr von 5,-- EUR zu
zahlen. Jede Einheit wird mit 0,15 EUR berechnet. |
| VI. |
Für
die Benutzung des Kühlraumes ist eine Gebühr von 2,50 EUR pro Tag zu
zahlen. |
| VII. |
Für
die Benutzung der Toilettenanlagen in den Bürgerhäusern, z. B. bei
Bratpartien im Freien ohne Anmietung weiterer Räume im Bürgerhaus.
wird bei einer anschließenden Selbstreinigung durch den Veranstalter
eine pauschale Gebühr in Höhe von 10,-- EUR, sowie bei einer
Reinigung durch die städt. Raumpflegerin eine Gebühr in Höhe von
26,-- EUR erhoben. |
| VIII. |
Von
Vereinen und von der Volkshochschule, die das Bürgerhaus regelmäßig
ein- oder mehrmals wöchentlich benutzen ist ein Pauschalbetrag pro
Benutzungstag in Höhe von 5,-- EUR für die Abdeckung der
Bewirtschaftungskosten (Strom, Heizung, Reinigung) zu entrichten. |
| IX. |
GEBÜHRENFREIE
VERANSTALTUNGEN
| 1. |
Sitzungen
und ähnliche Veranstaltungen aller städt. Gremien |
| 2. |
die
Jahreshauptversammlungen von ortsansässigen Vereinen und
Verbänden |
| 3. |
die
Benutzung von Jugendräumen, z. B. Jungschargruppen |
| 4. |
Benutzung
durch Feuerwehr, DLRG und sonstige technische Hilfsdienste,
DRK für Aus- und Fortbildungszwecke |
| 5. |
Weihnachtsfeiern
der Schulen und Kirchen |
| 6. |
Benutzung
durch Kirchen, kirchl. Einrichtungen/Gemeinschaften, die das
Bürgerhaus regelmäßig ein- oder mehrmals wöchentlich
benutzen. |
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| Die Gebührenordnung
tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Gebührenordnung
vom 30.09.1993 tritt dadurch außer Kraft.
Gladenbach, den 10.
Feb. 1995
Der Magistrat der Stadt
Gladenbach
Klaus Bartnik
Bürgermeister
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